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Ein
sachgemäßer Umgang mit Silvesterfeuerwerk ist absolute Pflicht
Die
Fertigung von Groß- und Kleinfeuerwerken hat in Deutschland eine über 200-jährige
Tradition. Der gute Ruf deutscher Feuerwerksartikel ist nicht zuletzt eine
Konsequenz geprüfter Sicherheit. Es kommen nämlich nur Feuerwerkskörper auf
den Markt, deren Bauart zuvor durch die BAM - die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung - geprüft und zugelassen wurden.
Die Erfahrung zeigt: Kommt es
zu Unfällen, so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern
und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien.
Achten Sie schon beim Kauf auf die
BAM-Zulassung. Nur Feuerwerk mit einer BAM-Nummer ist geprüft und in
Deutschland zugelassen! Achtung: Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und
verwenden!
Und
so machen Sie es RICHTIG:
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Lagern
Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.
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Beachten
und lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung!
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Überlassen
Sie das Zünden des Feuerwerks NUR den Silvestergästen, die einen klaren
Kopf behalten haben.
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Am
besten ist natürlich, schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den
Verpackungen zu studieren.
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Bitte
beachten Sie die Hinweise sorgfältig!
Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum
Beispiel Tischfeuerwerke, sollten auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in
der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für
Wunderkerzen! Sie zählen zur Klasse I, dem sogenannten Kleinstfeuerwerk, und dürfen
ganzjährig erworben und verwendet werden.
Nur
im Freien verwenden!
Alle
anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane,
Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren
Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden und - nur
im Freien - abgebrannt werden!
Eltern aufgepasst: Brennt Euer Feuerwerk doch im Beisein
der Kinder ab.
Feuerwerkskörper
nach dem Zünden niemals in
der Hand behalten!
Kleinere
Knallkörper mit Reibkopf werden an einer Streichholzschachtel entzündet und
sofort weggeworfen. VORSICHT! Nicht in Personengruppen werfen! Die größeren
Knallkörper wie Kanonenschläge muss man auf den Boden legen und entzünden.
Entfernen Sie sich rasch von den gezündeten Knallkörpern! Auch Römische
Lichter, Vulkane und Fontänen sollten Sie niemals in der Hand behalten!
Raketen
senkrecht abschießen!
Für
den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal
ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen
ungehindert aufsteigen können. Beim Abschuss von Raketen sollten Sie schon vor
dem Abschuss die mögliche Flugbahn beachten. Besonders in Gegenden, in denen es
Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sind Schutzzonen einzuhalten.
Es empfiehlt sich - zum
Schutz der Augen - eine geeignete Brille zu tragen. An einem Holz- oder
Zaunpfahl mit genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen sind Sonnen
sicher angebracht.
Neues
Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerk
Aufgrund
der wesentlich größeren Effektfülle bei diesen neuen Feuerwerksartikeln sind
besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu
beachten. Studieren Sie diese bitte sorgfältig und achten Sie immer (!) auf
einen ausreichenden Sicherheitsabstand! Nehmen
Sie keine Selbstbasteleien vor! Wer
Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen
Auto-Feuerlöscher bereithalten. Zur eigenen Vorsicht heißt es grundsätzlich Türen
und Fenster schließen. Balkone eignen sich NICHT zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Sie sollten niemals Feuerwerkskörper in den Taschen Ihrer Kleidung
"zwischenlagern". Versager
niemals 2x anzünden! Blindgänger
bitte mit Wasser überschütten und entsorgen.
Seit
dem 1. Oktober 2009 ist - auf Wunsch der Länder - gemäß § 23 Abs.
1 der 1. SprengV auch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Die Regelung ist unmittelbar geltendes
Recht.
Verstöße
gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang
mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3
Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder
Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt
werden. Bereits seit
Jahrzehnten besteht in der 1. SprengV ein Verbot für das Abbrennen von
Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen.
Gesetz
zum Download
Quelle
: Verband
der pyrotechnischen Industrie
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Aufstiegsverbot
für Fluglaternen
Die Bezirksregierung Düsseldorf
hat am 06. Dezember 2007 im Amtsblatt des Regierungsbezirkes ein allgemeines
Aufstiegsverbot für Fluglaternen bekannt gemacht. Fluglaternen, wie „FLAMMEA“,
„SKY-LATERNEN“, „HIMMELSLATERNEN“, „WUNSCHBALLONE“, „FEELGOOD-ALIVE-Laternen“,
„Kong-Ming-Laternen“, „ Kong-Ming-Lampione“ unterfallen gemäß § 1
LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigen
lassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Für
die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist dies die Bezirksregierung
Düsseldorf.
Fluglaternen entziehen sich
durch die jeweils vorherrschende Windrichtung und -stärke schnell der Verfügungsgewalt
des Anwenders und können konstruktionsbedingt nicht nur sich selbst, sondern
auch Menschen sowie Sachen in Brand stecken. Sie stellen mit dieser von
ihnen ausgehenden Brandgefahr - besonders im Zusammenhang mit der
dichtbesiedelten Infrastruktur der zwei Regierungsbezirke - eine erhebliche
Gefahr für Leib und Leben bzw. Sachgüter Dritter und der Anwender dar.
Eine Erlaubnis des
Aufsteigenlassens solcher Laternen kann daher nicht erteilt werden. Die Bezirksregierung weist
darauf hin, dass das Aufsteigen lassen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit
darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden kann,
sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.
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Brandschutztipps
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Rauchmelder
retten Leben
Rauchmelder
für den privaten Hausgebrauch gibt es schon für ein paar Euro in jedem
Baumarkt. Sie sind mit wenigen Handgriffen zu installieren. Somit sind
Brände frühzeitig erkennbar, insbesondere in der Nacht, wenn alle
Hausbewohner schlafen. Dann kann der giftige Brandrauch nicht bemerkt
werden. Die meisten Brandtoten verbrennen nicht, sie ersticken !
www.rauchmelder-lebensretter.de/ Der Aktuelle
Link zum Thema
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Adventsgestecke und Weihnachtsbäume
Folgendes sollten Sie beachten:
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Der Baum sollte möglichst frisch sein, sowie in einer Schale mit Glycerin - Lösung gestellt werden, um ein übermäßiges Austrocknen zu verhindern.
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Verwenden Sie einen schweren Ständer, um die Standfestigkeit zu gewährleisten.
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Ein günstiger Platz findet sich bestimmt, vermeiden Sie in unmittelbarer Umgebung.
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brennbare Gegenstände und Gardinen, die in die Flammen hineingeweht werden könnten.
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Kerzenhalter verwenden, da so der direkte Kontakt mit den Tannenzweigen vermieden wird.
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Kränze und Gestecke auf sicherer, nicht brennbarer Unterlage aufstellen (z. B. Metallschale, Glas- oder Marmorplatte usw.)
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Kerzen fest und standsicher anbringen.
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Sicherheitsabstand der Kerzen zu brennbaren Materialien einhalten.
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Kerzen nicht zu weit herab brennen lassen.
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Niemals brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen - beim Verlassen des Raumes die Kerzen löschen. (Auch Kinder spielen gerne mit Kerzen - deshalb diese nicht unbeaufsichtigt lassen)
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Pumpzerstäuber/Sprühflasche mit Wasser bereithalten. Man kann damit das Gesteck befeuchten - es trocknet dann nicht so schnell aus und brennt schlechter. Mit der Sprühflasche in der Nähe können Sie auch, wenn nötig, hervorragend einen Löschversuch unternehmen.
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Gegebenenfalls Gestecke mit Spezialmittel ("Nadelstopp" o.ä.) einsprühen.
Das Mittel ist in Baumärkten erhältlich, kostet etwa 8-10 Euro. Es verhindert ein Austrocknen der Zweige, da es der Raumluft Feuchtigkeit entzieht und an die Nadeln weitergibt. So werden die Zweige schwerer entflammbar. Bei dem Mittel handelt es sich um ein Salz, das in anderer Form z.B. auch in Babywindeln verwendet wird.
Hier noch ein Tipp:
Eine Kombination aus echten Kerzen für die Feststunden und elektrischen Kerzen für die unbeaufsichtigten Momente, ist vielleicht eine Alternative für diejenigen, die auf die Kerzenromantik zur Weihnachtszeit nicht verzichten wollen.
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Richtiges Verhalten in einem Brandfall!
1. Ruhe bewahren
Grundsatz: Ruhe bewahren! ...... und schnell, aber überlegt handeln Ruhiges und besonnenes Handeln kann Menschenleben retten.
Angst ist ansteckend
Angst und Panik führt zu Fehlhandlungen und somit zur Gefährdung von Menschenleben. In den meisten Fällen, in denen die Feuerwehr Menschen mittels Drehleitern und Fluchthauben aus ihren Wohnungen "retten" muss, liegen solche Fehlreaktionen vor.
2. Feuer melden
Ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes unverzüglich die Feuerwehr verständigen! Beim Anruf ruhig und deutlich sprechen.
Tel.: 112
3. Menschenrettung
Alarmieren Sie nach Möglichkeit alle Hausbewohner - zuerst natürlich die, die direkt vom Brand betroffen sind. Helfen Sie Verletzten oder gehbehinderten Hausbewohnern beim verlassen des Gebäudes. Verlassen Sie das Haus nicht durch verqualmte Trepperäume. Benutzen Sie keine Aufzüge.
4. Brandbekämpfung
Wenn die Möglichkeit besteht, kann jeder auch selbst eine Brandbekämpfung einleiten, denn in der Entstehungsphase eines Brandes reicht zum Löschen der Inhalt eines Wasserglases aus, nach einer Minute benötigt man schon einen Eimer voll Wasser. Wenn die Feuerwehr nach 6-7 Minuten eintrifft, reichen ein- bis zweihundert Liter oft nicht aus.
Führen Sie die Brandbekämpfung aber nur durch, wenn Ihr eigenes Leben nicht gefährdet wird. Dabei ist größte Vorsicht beim Öffnen von Türen geboten! Es besteht die Gefahr der Stichflammenbildung (Rauchgasdurchzündung). Gehen Sie in gebückter Haltung vor. Halten Sie sich den Rückzugweg frei. Schließen Sie sofort wieder die Tür des Brandraumes, wenn Sie den Löschversuch abbrechen.
5. Einweisung der Feuerwehr
Wenn Sie das Haus verlassen haben, erwarten Sie bitte die Feuerwehr an der Straße und weisen Sie sie ein. So gewinnen Sie unter Umständen wertvolle Zeit zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung.
6. Handhabung von Fluchthauben
Kommt es zu einem Brand in einer Wohnung, verbrennt das Feuer in der Regel unter Sauerstoffmangel. Giftiger Brandrauch entsteht und breitet sich viel schneller aus, als das Feuer. Wenn z.B. 100g Schaumstoff (Matratzen, Polstermöbel, Teppichrücken etc.) unter solchen Bedingungen abbrennt, entstehen ca. 250.000 Liter Brandrauch.
Nach Eintreffen der Feuerwehr hat die Menschenrettung absoluten Vorrang vor anderen Maßnahmen. Die Einsatztrupps kommen unter Atemschutz schnellstmöglichst zu Ihnen und legen Ihnen eine
Brandfluchthaube an. Die Haube schützt Sie vor hochgiftigen Brandrauch und Kohlenmonoxid. Lassen Sie sich beim Anlegen helfen.
Wir bringen Sie und alle weiteren Personen die in Gefahr sind in Sicherheit. Dies geschieht über vorhandene Rettungswege (Treppe, Flure,
Drehleitern, usw). Vertrauen Sie dem Einsatzpersonal. Wir führen Sie sicher ins Freie.
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