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Wespen 

Zwischen Mai und September erhalten wir eine Vielzahl von Anrufen besorgter Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind Wespennester die oft in Rolladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind.

Wespen stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden (in der Natur). Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch bzw. praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.

Die Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich.

Fachleute für solche fälle finden Sie in ihrem Branchenfernsprechbuch unter der Rubrik

Schädlingsbekämpfer

Wenn Sie unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen wollen, erhalten Sie geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau - oder Landwirtschaft. Allerdings sollten Sie dabei äußerst vorsichtig vorgehen.

            Wenn Sie Fragen haben, wir sind stets für Sie da,

   Ihre Feuerwehr Nideggen

 

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