Wespen

Zwischen
Mai und September erhalten wir eine Vielzahl von Anrufen besorgter Bürger, die
sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind
Wespennester die oft in Rolladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen,
Hecken und Büschen entstanden sind.
Wespen
stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht
vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden (in der
Natur). Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch bzw. praktisch
nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für
Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.
Die
Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung noch für die ausnahmsweise Vernichtung
zuständig. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz
gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich.
Fachleute
für solche fälle finden Sie in ihrem Branchenfernsprechbuch unter der Rubrik
Schädlingsbekämpfer
Wenn
Sie unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst
beseitigen wollen, erhalten Sie geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau -
oder Landwirtschaft. Allerdings sollten Sie dabei äußerst vorsichtig vorgehen.
Wenn Sie Fragen haben, wir sind
stets für Sie da,
Ihre
Feuerwehr Nideggen
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